Das polnische Finanzamt prüft die Umwandlung einer Vollzeitbeschäftigung in eine selbständige Tätigkeit
Gutachterkommentar zur Verweigerung der Abgabe eines Schutzgutachtens Nr. DKP3.8082.10.2023 vom 12. Juni, veröffentlicht am 28. Juni 2024. Kommentiert von Monika Piątkowska , Steuerberaterin bei epity.pl. Die Bitte um eine Schutzgutachten für das Unternehmen bezüglich einer Änderung der Beschäftigungsform seiner Mitarbeiter stieß beim Leiter der nationalen Steuerverwaltung auf heftige Reaktion. In dem Dokument erklärte die Aktiengesellschaft, dass sie beabsichtige, eine Tochtergesellschaft zu gründen, an der sie 100 Prozent halten würde. Anteile. Als nächstes ist geplant, die Arbeitsverträge der Mitarbeiter mit der Muttergesellschaft durch Dienstverträge zu ersetzen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit mit der Tochtergesellschaft abgeschlossen werden. Der Leiter der nationalen Steuerverwaltung weigerte sich, eine Stellungnahme abzugeben, und betonte, dass das Ziel des Steuerzahlers in diesem Fall darin bestehe, Steuern zu vermeiden. Nach Angaben der Steuerbehör...